Schwangerschaftskonflikt

Sie alleine entscheiden über einen Schwangerschaftsabbruch

Es gibt Zeitpunkte, die könnten nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft. Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach und fragen sich, wie es weitergehen soll? In solchen Schwangerschaftskonflikten helfen die BeraterInnen von donum vitae; im Gespräch können Sie  widerstreitende Gefühle und Gedanken sortieren um zu einer, für Sie passenden, Entscheidung zu gelangen.

  • Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Wochen mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen. Unsere Beratung ist ergebnisoffen und wir begleiten Sie, egal wie Sie sich entscheiden. Wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen und respektieren diese Entscheidung. Wir stellen Ihnen auf Wunsch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein aus.
  • Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen, auch Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu erarbeiten. Unsere oberste Maxime ist,  dass eine Entscheidung für oder gegen ein Kind nicht unter finanziellen Gesichtspunkten getroffen werden muss.
  • Wir vermitteln finanzielle Hilfen und helfen  z. B. bei der Antragstellung für Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind". Neben der psychosozialen Beratung kann die Vermittlung von sozialer, materieller und finanzieller Unterstützung für Sie ein erster, verlässlicher Lichtblick sein.
  • Unabhängig davon wie Sie sich entscheiden, wir  beraten und unterstützen Sie auf Ihren Wunsch auch danach. Eine Beratung ist auch anonym möglich.

Wir unterliegen der Schweigepflicht! 

Eine Beratungsstelle von donum vitae in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Bundesministerium

Familienplanung

Schwangere in Not - Hilfetelefon

Gesundheitsinformation - Schwangerschaftsabbruch