Schwangerschaftskonflikt

Es gibt Zeitpunkte, die könnten nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft: ohne gefestigte Beziehung, mitten in der Ausbildung, ohne festen Arbeitsplatz, ohne gesicherte Zukunft.
  • Unsere Beratung ist ergebnisoffen. Wir begleiten Sie, egal wie Sie sich entscheiden. Wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen und respektieren diese Entscheidung.
  • Unsere Beratung ist zielorientiert. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen, auch Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu erarbeiten. Unsere oberste Maxime ist,  dass eine Entscheidung für oder gegen ein Kind nicht unter finanziellen Gesichtspunkten getroffen werden muss.
  • Wir vermitteln finanzielle Hilfen und helfen  z.B. bei der Antragstellung für Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind. Neben der psychosozialen Beratung kann die Vermittlung von sozialer, materieller und finanzieller Unterstützung für Sie ein erster, verlässlicher Lichtblick sein.
  • Unabhängig davon wie Sie sich entscheiden, beraten und unterstützen wir Sie auf Ihren Wunsch auch danach. Eine Beratung ist auch anonym möglich.
  • Wir stellen Ihnen auf Wunsch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein aus. Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Wochen mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen.

Wir unterliegen der Schweigepflicht!

Eine Beratungsstelle von donum vitae in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch hier

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