Fördern, Stiften und Vererben

Die Arbeit  der Beratungsstellen kann nur mit den Spenden vieler Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, denn ein jährlicher Eigenanteil muss aufgebracht werden.

Wenn Sie unser Anliegen und unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten, können Sie schon zu Lebzeiten ein Teil Ihres Vermögens verschenken, unsere Beratungsstelle begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens erhält die Beratung von donum vitae eine tragfähige und dauerhafte Grundlage, und das Netzwerk für Frauen in Not wird für die Zukunft gesichert.

Stifterin oder Stifter können alle werden: Privatpersonen oder juristische Personen (Firmen, Vereine oder Verbände). Als Zustiftung können Sie zum Beispiel einen Teil Ihres Vermögens einbringen. Dies kann als Schenkung, Vermächtnis oder Erbschaft geschehen.

Ihr gesellschaftliches Engagement - sei es als Privatperson oder als Unternehmen - wird vom Staat gewürdigt. Zuwendungen an donum vitae sind steuerlich absetzbar und von der Erbschaftssteuer befreit.

Egal, ob die Zuwendung groß oder klein ist - sie dient dem  Schutz des Lebens.


Weitere Informationen zur donum-vitae-Stiftung finden Sie hier.

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