Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft aus ganz persönlichen Gründen geheim halten wollen oder müssen. Die Schwangere kann durch die vertrauliche Geburt anonym bleiben und ihr Kind trotzdem in einer medizinisch sicheren Umgebung zur Welt bringen. Sie werden von einer BeraterIn informiert und begleitet, auf Wunsch vor und auch nach der Geburt. Sie müssen nicht die nächstgelegene Schwangerschaftsberatungsstelle wählen, sondern können den Ort frei wählen – falls Sie befürchten, gesehen oder erkannt zu werden.
Im Unterschied zur anonymen Geburt (z. B. "Babyklappe") gibt bei einer vertraulichen bzw. geheimen Geburt die Mutter ihre Personendaten bekannt. Sie müssen sich einmalig bei einer Beraterin in einer Schwangerschafts-beratungsstelle ausweisen. Ihre persönlichen Daten werden in einem Briefumschlag sicher im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwahrt. Die Beraterin ist somit die einzige Person, die Ihre wahre Identität kennt. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (auch gegenüber dem Jugendamt, falls Sie bereits andere Kinder haben). Alle Ihre Vor- und Nachuntersuchungen sowie die Geburt selbst werden dann unter einem Pseudonym geführt, das Sie selbst wählen. Die Beratung ist so oft Sie es wünschen möglich. Das Gesetz garantiert Müttern außerdem 16 Jahre lang Anonymität.
Um Frauen, die vertraulich gebären wollen, zu entlasten und zu schützen, hat donum vitae eine Karte im Kreditkartenformat entwickelt, die bei der Anmeldung in der Klinik oder an einem anderen Ort anstelle einer Krankenkassenkarte überreicht werden kann. Auf der Karte sind das Pseudonym der schwangeren Frau sowie der Kontakt der begleitenden Beraterin vermerkt. Als weitere Hilfestellung ist die Nummer des Hilfetelefons „Beratung & Geburt vertraulich“ auf der Karte abgedruckt. Kliniken oder Arztpraxen können dort auch die Abrechnungsmodalitäten erfragen.
Nach der Geburt teilen die Klinikleitung oder die Hebamme der zuständigen Beratungsstelle Geburtsdatum und -ort des Kindes mit. Die Beratungsstelle schickt dann den Herkunftsnachweis an das BAFzA zur sicheren Aufbewahrung. Das Jugendamt übernimmt mit der Geburt des Kindes die gesetzliche Amtsvormundschaft bis zur Vermittlung des Kindes an Adoptiveltern. Bis zum Adoptionsbeschluss (erfahrungsgemäß ca. 1 Jahr) kann die Mutter sich noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden. Entscheidet sich die Frau, ihr Kind dauerhaft abzugeben, wird es zur Adoption freigegeben. Vertraulich geborene Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen. Die Mutter hat jedoch ab dem 15. Lebensjahr des Kindes die Möglichkeit, gegen die Akteneinsicht Einspruch zu erheben.