Es ist eine schwierige und belastende Situation schwanger zu sein und nicht zu wissen, wie man dieses Kind großziehen soll. Manchmal fehlt ein vertrauter, verständnisvoller Mensch, mit dem man über die Schwangerschaft sprechen kann. Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für Schwangere in Notsituationen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verschweigen und ihre Anonymität trotz verschiedener Unterstützungsangebote nicht aufgeben möchten. Verzweifelte Schwangere sollen ihr Kind nicht mehr heimlich und allein zur Welt bringen müssen.
Wie groß Ihre Not auch ist, wir finden gemeinsam einen Weg, für Sie und Ihr Kind - anonym, sicher, vertraulich und kostenfrei. Unsere BeraterInnen sind besonders geschult, unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, informieren über viele Hilfsangebote. Sie können sicher sein: Niemand wird von dem Gespräch erfahren – weder Angehörige und Arbeitgeber, noch Ämter, Behörden oder Krankenkassen.
Informationen finden Sie auch unter
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft aus ganz persönlichen Gründen geheim halten wollen oder müssen. Die Schwangere kann durch die vertrauliche Geburt anonym bleiben und ihr Kind trotzdem in einer medizinisch sicheren Umgebung zur Welt bringen. Sie werden von einer BeraterIn informiert und begleitet, auf Wunsch vor und auch nach der Geburt. Sie müssen nicht die nächstgelegene Schwangerschaftsberatungsstelle wählen, sondern können den Ort frei wählen – falls Sie befürchten, gesehen oder erkannt zu werden.
Im Unterschied zur anonymen Geburt (z. B. "Babyklappe") gibt bei einer vertraulichen bzw. geheimen Geburt die Mutter ihre Personendaten bekannt. Sie müssen sich einmalig bei einer Beraterin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausweisen. Ihre persönlichen Daten werden in einem Briefumschlag sicher im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwahrt. Die Beraterin ist somit die einzige Person, die Ihre wahre Identität kennt. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (auch gegenüber dem Jugendamt, falls Sie bereits andere Kinder haben). Alle Ihre Vor- und Nachuntersuchungen sowie die Geburt selbst werden dann unter einem Pseudonym geführt, das Sie selbst wählen. Die Beratung ist so oft Sie es wünschen möglich. Das Gesetz garantiert Müttern außerdem 16 Jahre lang Anonymität.
Um Frauen, die vertraulich gebären wollen, zu entlasten und zu schützen, hat donum vitae eine Karte im Kreditkartenformat entwickelt, die bei der Anmeldung in der Klinik oder an einem anderen Ort anstelle einer Krankenkassenkarte überreicht werden kann. Auf der Karte sind das Pseudonym der schwangeren Frau sowie der Kontakt der begleitenden Beraterin vermerkt. Als weitere Hilfestellung ist die Nummer des Hilfetelefons „Beratung & Geburt vertraulich“ auf der Karte abgedruckt. Kliniken oder Arztpraxen können dort auch die Abrechnungsmodalitäten erfragen.
Nach der Geburt teilen die Klinikleitung oder die Hebamme der zuständigen Beratungsstelle Geburtsdatum und -ort des Kindes mit. Die Beratungsstelle schickt dann den Herkunftsnachweis an das BAFzA zur sicheren Aufbewahrung. Das Jugendamt übernimmt mit der Geburt des Kindes die gesetzliche Amtsvormundschaft bis zur Vermittlung des Kindes an Adoptiveltern. Bis zum Adoptionsbeschluss (erfahrungsgemäß ca. 1 Jahr) können Sie sich noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden. Entscheidet sich die Frau, ihr Kind dauerhaft abzugeben, wird es zur Adoption freigegeben. Vertraulich geborene Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen. Die Mutter hat jedoch ab dem 15. Lebensjahr des Kindes die Möglichkeit, gegen die Akteneinsicht Einspruch zu erheben.
Das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“: 0800 40 40 020 ist rund um die Uhr erreichbar und hilft barrierefrei in 19 Sprachen weiter. Auch eine Kommunikation per Chat oder E-Mail ist via www.hilfetelefon-schwangere.de möglich.
Sie sind dabei nicht an eine Stadt oder ein Bundesland gebunden. Die anonyme Beratung ist ein bundesweites Hilfsangebot, auf das Sie ein Recht haben.
Eine Frau, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchte, kann seit 2014 im Rahmen einer vertraulichen Geburt medizinisch sicher entbinden. Im Kontakt mit medizinischen Fachkräften kommt es jedoch häufig zu praktischen Problemen im Umgang mit dem Recht der Frau auf Anonymität. Wenn in der Anmeldesituation nachdrücklich nach einer Krankenkassenkarte verlangt wird, sind viele Frauen verunsichert. Selbstverständlich müssen die medizinischen Fachkräfte klären, dass die Geburt oder die medizinische Behandlung finanziert werden. Die eigenen Daten weiterzugeben, ist für die betroffene Frau jedoch sehr belastend. Nicht selten kommt es dann vor, dass die Krankenkassenkarte doch überreicht wird.
Um Frauen, die vertraulich gebären wollen, zu entlasten und zu schützen, hat donum vitae eine Karte im Kreditkartenformat entwickelt, die bei der Anmeldung in der Klinik, bei der FrauenärztIn oder auch im Kontakt mit MitarbeiterInnen im Rettungsdienst anstelle einer Krankenkassenkarte überreicht werden kann. Auf der Karte können das Pseudonym der schwangeren Frau sowie der Kontakt des/der begleitenden BeraterIn vermerkt werden. Als weitere Hilfestellung ist die Nummer des Hilfetelefons „Beratung & Geburt vertraulich“ auf der Karte abgedruckt. Rettungsdienste, Kliniken oder Arztpraxen können dort auch die Abrechnungsmodalitäten erfragen.
Die Hinweiskarte wurde mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend produziert.
Ein kurzer Informationsfilm erläutert die Nutzung der Karte: https://www.youtube.com/watch?v=VL7F724M_Lk