JA heißt JA - Nein heißt Nein?
Im Juli 2016 beschloss der Bundestag eine Verschärfung des § 177 StGB, nach der eine Tat als sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung bestraft wird, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers – zum Beispiel durch ein klares „Nein“ bekundet – hinweggesetzt hat. Aktuell wird im Bundesrat darüber diskutiert, dass wie in mehreren europäischen Staaten bereits gültig, nur ein klares “Ja heißt Ja” als Kriterium einer freiwilligen Zustimmung zu einer sexuellen Handlung gelten soll. Befürworter der »Nur Ja heißt Ja«-Regel verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können.
Luisa ist hier…
ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot für Frauen und Mädchen in der Partyszene und im öffentlichen Raum. Wenn Frauen sich unwohl, belästigt oder bedrängt fühlen, erhalten sie in teilnehmenden Einrichtungen und Lokalitäten mit der Codefrage "Ist Luisa hier?“ diskrete Hilfe beim Personal das dann die betroffene Person an einen sicheren Ort bringt und weitere Unterstützung anbietet, wie z.B. das Rufen eines Taxis, das Benachrichtigen von Freunden oder das Hinzuziehen der Polizei. Welche Lokalitäten und Einrichtungen an der Kampagne teilnehmen, erkennt man an den Plakaten und Aufklebern, die vor Ort aufgehängt sind.
Handzeichen als stiller Hilferuf:
Das Handzeichen erfolgt durch eine gehobene Hand, die Handinnenfläche zeigt dabei zum Gegenüber, der Daumen steht dabei ab. Anschließend wird der Daumen in die Handinnenfläche geklappt. Die restlichen Finger werden danach darübergelegt, als würde man den Daumen einschließen wollen.
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